04/07/2019

Informationen

Immobilienverkauf

welche Dokumente sind notwendig?

 

Ein Verkäufer kann natürlich grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein potenzieller Käufer selbst informieren möchte und dass der Interessent die gewünschten Unterlagen auch von sich aus anfordern wird.

Abgesehen von möglichen Nachteilen, die dem Verkäufer durch einen verzögerten Verkaufsvorgang entstehen können, gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Vorlage von Dokumenten.

Folgende Dokumente, wenn  verfügbar, sind für die Veräußerung aber auch für den Erwerb hilfreich.

  • Grundbuchauszug 
  • Baugenehmigung
  • Baubeschreibung
  • Baupläne 
  • Wertgutachten
  • Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Grundrisse (bei Mehrfamilienhäusern)
  • Nachweise über Mieteinkünfte
  • Kopien von beispielhaften Mietverträgen
  • Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen
  • Beschreibung der Mikrolage


Informationsquellen für den Käufer

Eine der wichtigsten Informationsquellen beim Immobilienkauf ist jedoch zweifellos der jeweilige Grundbuchauszug. Denn im Grundbuch ist vermerkt, wer der tatsächliche Eigentümer eines Grundstücks ist. Außerdem wird dort ersichtlich, ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet ist und ob weitere Belastungen auf der Immobilie liegen.

Gerade die Auswertung der Abteilung zwei des Grundbuches ist für den Verkauf einer Immobilie besonders wichtig. Ein Wegerecht für den Nachbarn auf dem dahinter liegenden Grundstück, ein Leitungsrecht für eine Wasserleitung oder nachbarrechtliche Beschränkungen zur Bebaubarkeit des Grundstückes sind wichtige Faktoren, die einen potenziellen Käufer in seiner Entscheidung beeinflussen können.

Der Eigentümer sollte uns alle erforderlichen Informationen übergeben, damit die Kaufinteressenten ordnungsgemäß informiert werden können. Auch die Bauakte für ein Haus, die Baugenehmigung und andere Unterlagen, zum Beispiel zu einem eventuell bestehenden Denkmalschutz am Gebäude, sind sehr wichtige Informationsquellen für einen Käufer.


Unterlagen für die Finanzierungsanfrage

Neben den genannten Unterlagen wünschen die Kreditabteilungen der Banken zudem Nachweise über Gebäude- und Feuerversicherung und gegebenenfalls Mieteinkünfte sowie aktuelle Fotos der Immobilie. Soweit vorhanden sind auch die maßgeblichen Bauunterlagen, darunter Baugenehmigung, -pläne und -beschreibung bei der Finanzierungsanfrage hilfreich.

Bei Mehrfamilienhäusern werden darüber hinaus oft detaillierte Informationen über die Vermietung verlangt. Soll mit dem jeweiligen Darlehen der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert werden, muss in der Regel auch eine Kopie der Teilungserklärung, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Abrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.

  • Grundbuchauszug 
  • Baugenehmigung
  • Baubeschreibung
  • Baupläne 
  • Wertgutachten
  • Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Grundrisse 
  • Nachweise über Mieteinkünfte
  • Kopien von beispielhaften Mietverträgen
  • Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen


Die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).

Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).

Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet.

 

Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.

Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten.[1]

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland für Häuser und unbebaute Grundstücke auf

Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019.[2][3]


Grundsteuer in Mönchengladbach

Steuergegenstand ist Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

Die persönliche und sachliche Steuerpflicht wird vom örtlichen Finanzamt durch Festsetzung des Grundsteuermessbetrages bestimmt.

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich durch Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag.

Die Hebesätze werden nach Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) unterschieden.

Informationen zum Finanzamt erhalten Sie wie folgt:

Finanzamt Mönchengladbach
Am Hockeypark 2
41179 Mönchengladbach
Telefon: (02161) 189-0

Rechtliche Grundlagen

– Bewertungsgesetz
– Grundsteuergesetz 
– Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung

Gebühren
aktuelle Hebesätze (gültig ab 01.01.2016):
Grundsteuerart A (z.B. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) = 240 %
Grundsteuerart B (alle anderen Grundstücke) = 620 %

Grundsteuer und Kanalbenutzungsgebühren

Adresse

Verwaltungsgebäude
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach